Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Resmuar
Bemuar Technology, Inhaber Muhammet Arpacik (nachfolgend «Anbieter»), Anschrift und Kontakt im Impressum.
Stand: 7. Oktober 2026
Diese Bedingungen sind Teil jedes Vertrags über Resmuar, zusammen mit dem Auftragsformular, der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), der Preisliste (Anlage 2) und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 3), die der Kunde mit dem Angebot erhält.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der Plattform Resmuar.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien das Auftragsformular unterzeichnet haben oder der Anbieter den vom Kunden unterzeichneten Auftrag in Textform bestätigt.
(2) Vertragsbestandteile sind, bei Widersprüchen in dieser Rangfolge:
- das Auftragsformular,
- der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 3) – für alle Fragen des Datenschutzes,
- die Leistungsbeschreibung (Anlage 1),
- die Preisliste (Anlage 2),
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform Resmuar im Umfang der Leistungsbeschreibung über das Internet zur Nutzung bereit und richtet das Haus des Kunden einmalig ein. Die Basis und die vom Kunden gebuchten Bausteine (Anlage 1 Ziffer 2.9) sind geschuldet; nicht gebuchte Bausteine sind nicht Vertragsbestandteil und werden nicht freigeschaltet. Der Kunde kann Bausteine später in Textform nachbuchen; der Vertrag über den Baustein beginnt mit der Freischaltung.
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform am Übergabepunkt, dem Ausgang des Rechenzentrums zum Internet. Die Internetverbindung des Kunden und seiner Gäste liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
(3) Die Plattform ist im Jahresmittel zu 99 % verfügbar. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsarbeiten (höchstens vier Stunden je Kalendermonat, nach Möglichkeit zwischen 02:00 und 06:00 Uhr) sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere durch höhere Gewalt.
(4) Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln und verändern, solange die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erhalten bleiben und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Entfällt eine wesentliche Funktion, kündigt der Anbieter dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
(5) Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 4 Einrichtung und Livegang
(1) Der Anbieter richtet das Haus nach Anlage 1 Ziffer 3 ein. Der Kunde liefert die dafür nötigen Unterlagen – insbesondere Speisekarte mit Preisen, Allergen- und Zusatzstoffangaben, Öffnungszeiten, Angaben für das Impressum und Fotos – innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss.
(2) Der Kunde erhält vor dem Livegang einen persönlichen Vorschaulink und prüft darüber die Website. Die Website geht online, sobald der Kunde sie freigibt. Voraussetzung ist die Freigabe der Allergenkennzeichnung durch den Kunden; ohne sie verweigert die Plattform den Livegang.
(3) Die laufende Vergütung beginnt mit dem Livegang. Verzögert sich der Livegang aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat – etwa fehlende Unterlagen, ausbleibende Freigabe oder eine nicht vorgenommene Umstellung der Domain –, beginnt sie spätestens 30 Tage nach Übergabe des Vorschaulinks. Liefert der Kunde die Unterlagen nach Absatz 1 nicht, sodass kein Vorschaulink übergeben werden kann, beginnt sie spätestens 60 Tage nach Vertragsschluss, sofern der Anbieter den Kunden zuvor in Textform an die fehlenden Unterlagen erinnert und ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Inhalte. Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er selbst einstellt oder die der Anbieter nach seinen Angaben einstellt, insbesondere für Speisekarte, Preise, Allergen- und Zusatzstoffangaben nach der Lebensmittelinformations-Verordnung, Öffnungszeiten, Impressum, Texte und Bilder. Der Anbieter prüft diese Inhalte nicht auf ihre Richtigkeit. Überträgt der Anbieter Angaben aus einer Vorlage des Kunden, prüft der Kunde das Ergebnis vor der Freigabe.
(2) Rechte an Inhalten. Der Kunde versichert, dass er an allen gelieferten Fotos, Texten, Logos und sonstigen Inhalten die nötigen Rechte besitzt. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Bestellungen und Reservierungen. Verträge über Bestellungen und Reservierungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und seinen Gästen zustande; der Anbieter ist nicht Vertragspartei. Der Kunde sorgt dafür, dass eingehende Bestellungen und Reservierungen während der Annahmezeiten zeitnah zur Kenntnis genommen werden – über den geöffneten Verwaltungsbereich oder die E-Mail-Benachrichtigung. Kann er das nicht sicherstellen, hält er die Annahme über den dafür vorgesehenen Schalter an. Für den Fall einer Störung der Plattform hält der Kunde einen zweiten Weg offen, auf dem Gäste ihn erreichen (etwa die auf der Website genannte Telefonnummer).
(4) Zugangsdaten. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
(5) Domain. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Domain und Vertragspartner seines Domainanbieters; er trägt dessen Kosten. Er nimmt die für den Betrieb nötigen DNS-Einträge vor oder gewährt dem Anbieter dafür Zugang.
(6) Rechtstexte. Der Anbieter stellt Textbausteine für Impressum und Datenschutzerklärung bereit, die die Verarbeitung durch die Plattform zutreffend beschreiben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu seinem Betrieb ist der Kunde verantwortlich. Eine Rechtsberatung erbringt der Anbieter nicht.
(7) Zulässige Nutzung. Der Kunde stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein und nutzt die Plattform nicht in einer Weise, die ihren Betrieb oder andere Kunden beeinträchtigt.
(8) Kein Kassensystem. Die Plattform ist kein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne von § 146a der Abgabenordnung und keine Kasse. Belege, Bons und Tischrechnungen der Plattform dienen der Bestellung und dem Service, nicht der steuerlichen Aufzeichnung. Der Kunde erfasst seine Umsätze, insbesondere Barzahlungen, in seinem eigenen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Kassensystem und erfüllt seine Aufzeichnungs- und Belegausgabepflichten selbst.
(9) Zahlungsdienste. Bietet der Kunde Gästen eine Online-Zahlung oder eine Anzahlung an (etwa über PayPal oder Stripe), schließt er den Vertrag mit dem Zahlungsdienst selbst und in eigenem Namen. Zahlungen der Gäste gehen unmittelbar an den Kunden; der Anbieter nimmt keine Gelder entgegen, verwahrt keine und leitet keine weiter. Für Verfügbarkeit, Entgelte, Rückbuchungen und Auszahlungen gelten allein die Bedingungen des Zahlungsdienstes.
(10) Rechnungen an Gäste. Gegenüber seinen Gästen ist der Kunde Verkäufer und Rechnungsaussteller. Die Rechnung über einen Kleinbetrag (§ 33 UStDV), die die Plattform auf Wunsch erzeugt, ist ein Hilfsmittel: der Kunde schaltet sie erst ein, nachdem er die Steuersätze mit seiner Steuerberatung abgestimmt hat, und verantwortet ihre steuerliche Richtigkeit. Rechnungen über 250 €, für Lieferungen mit Liefergebühr und auf ausdrücklichen Wunsch eines Gastes stellt der Kunde selbst aus.
(11) Lieferung. Liefert der Kunde (Baustein «Lieferung und Barzahlung»), ist er allein verantwortlich für die Lieferung, die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und die Information der Gäste über Allergene und Zusatzstoffe auch bei der Übergabe, sowie für Fahrer, Fahrzeuge und deren Versicherung. Für Erstattungen, Rückbuchungen und Streitigkeiten mit Gästen aus Bestellungen und Zahlungen ist der Kunde zuständig; der Anbieter stellt die Werkzeuge im Verwaltungsbereich bereit.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, die Plattform für das im Auftragsformular genannte Haus zu nutzen.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter an seinen Inhalten die Rechte ein, die für die Vertragserfüllung nötig sind – insbesondere sie zu speichern, zu vervielfältigen und auf der Website des Kunden öffentlich zugänglich zu machen –, beschränkt auf die Dauer des Vertrags und seiner Abwicklung.
(3) Die Software, die Gestaltungsvorlagen und der Quelltext der Plattform bleiben beim Anbieter. Die Inhalte und Daten des Kunden bleiben beim Kunden.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Auftragsformular und der Preisliste.
(2) Die Einrichtung nach Anlage 1 Ziffer 3 ist im Beitrag enthalten und wird nicht gesondert berechnet.
(3) Die Vergütung wird für den Abrechnungszeitraum des gewählten Tarifs im Voraus in Rechnung gestellt: im Jahrestarif für zwölf Monate, im Halbjahrestarif für sechs Monate, erstmals zum Beginn der laufenden Vergütung und danach zum Beginn jedes weiteren Abrechnungszeitraums.
(4) Rechnungen werden per E-Mail versandt und sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gezahlt wird per Überweisung.
(5) Umsatzsteuer. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und berechnet keine Umsatzsteuer. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, verstehen sich die vereinbarten Preise ab diesem Zeitpunkt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter teilt dies dem Kunden rechtzeitig in Textform mit. Dies ist keine Preisanpassung im Sinne von § 8.
(6) Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln. Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, darf der Anbieter nach einer Mahnung in Textform mit einer Frist von weiteren 14 Tagen den Zugang zum Verwaltungsbereich und die Annahme von Bestellungen und Reservierungen sperren, bis die Zahlung eingegangen ist. Die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Preisanpassung
(1) Der Anbieter kann die laufende Vergütung anpassen, soweit sich seine Kosten für Rechenzentrum, E-Mail-Versand, Lizenzen oder Personal nach Vertragsschluss verändert haben. Die Anpassung darf die Kostensteigerung nicht übersteigen; gestiegene Kosten in einem Bereich werden mit gesunkenen Kosten in einem anderen verrechnet. Sinken die Kosten insgesamt, senkt der Anbieter die Vergütung in entsprechender Weise. Die Anpassung wird zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums wirksam, frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit, und danach höchstens einmal in zwölf Monaten. Der Anbieter kündigt sie mindestens zwei Monate vorher in Textform an und nennt dabei den Grund. Der in Anlage 2 vereinbarte Wechsel vom Beitrag der ersten Laufzeit zum Beitrag danach ist keine Anpassung im Sinne dieses Paragraphen.
(2) Erhöht der Anbieter die Vergütung, kann der Kunde den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Erhöhung wirksam wird. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(3) Hat der Kunde den Einführungspreis für Bausteine (Anlage 2 Ziffer 2), gilt dieser Preis für die gesamte Vertragsdauer; Absatz 1 ist auf ihn nicht anwendbar.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beträgt im Jahrestarif zwölf Monate und im Halbjahrestarif sechs Monate. Sie beginnt mit dem Beginn der laufenden Vergütung (§ 4 Abs. 3). Währenddessen ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Ein später gebuchter Baustein läuft mindestens bis zum Ende der Mindestlaufzeit des Vertrags.
(2) Danach. Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils denselben Abrechnungszeitraum. Der Kunde kann ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen, einzelne Bausteine ebenso. Der Anbieter kann den Vertrag nach der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
(3) Erstattung. Endet der Vertrag oder ein Baustein vor dem Ende eines bereits bezahlten Abrechnungszeitraums, erstattet der Anbieter die im Voraus bezahlte Vergütung für die vollen Monate nach dem Vertragsende innerhalb von 30 Tagen durch Überweisung. Die Berechnung steht in Anlage 2.
(4) Tarifwechsel. Nach der Mindestlaufzeit kann der Kunde zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums zwischen den beiden Tarifen wechseln.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
(6) Außerordentliche Kündigung. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Vergütung mehr als 60 Tage im Verzug ist oder trotz Abmahnung schwerwiegend gegen § 5 Abs. 7 verstößt. Kündigt der Kunde außerordentlich wegen einer Pflichtverletzung des Anbieters, erstattet der Anbieter im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig, auch innerhalb der Mindestlaufzeit.
(7) Einrichtungspauschale. Wird der Vertrag auf Wunsch des Kunden aufgehoben, bevor das Haus online gegangen ist, zahlt der Kunde dem Anbieter für die bis dahin erbrachte Einrichtung eine Pauschale von 400 €; weitere Vergütung für die Mindestlaufzeit schuldet er dann nicht. Die Aufhebung bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Aufwand wesentlich geringer war.
§ 10 Datenexport, Vertragsende und Domain
(1) Der Kunde kann die Inhalte und Daten seines Hauses jederzeit selbst im Verwaltungsbereich unter «Ihre Daten» herunterladen – Speisekarte, Texte, Bilder, Öffnungszeiten, Gästekonten sowie die noch gespeicherten Reservierungs- und Bestelldaten, in einem maschinenlesbaren Format (CSV-Tabellen und Bilddateien in einer ZIP-Datei). Der Export ist kostenlos. Passwörter und Zugangsschlüssel sind nicht enthalten.
(2) Der Anbieter erinnert den Kunden 14 Tage vor dem Vertragsende per E-Mail daran, seine Daten herunterzuladen. Mit dem Ablauf des letzten Vertragstages geht die Website offline. Der Verwaltungsbereich bleibt danach noch 30 Tage zugänglich, ausschließlich für den Datenexport. Auf Wunsch erstellt der Anbieter den Export innerhalb dieser Frist für den Kunden.
(3) Die Domain bleibt beim Kunden. Er richtet sie selbst auf einen neuen Anbieter aus; der Anbieter behält an ihr keine Rechte und leitet sie nicht um.
(4) Nach Ablauf der 30 Tage löscht der Anbieter alle Daten des Hauses nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Anbieters entgegensteht. Sieben Tage vorher kündigt er die Löschung per E-Mail an, danach bestätigt er sie. Sicherungskopien werden im regulären Sicherungszyklus gelöscht, spätestens 90 Tage nach der Löschung.
(5) Eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden, etwa nach Handels- und Steuerrecht, erfüllt der Kunde selbst. Er lädt die dafür nötigen Daten während der Vertragslaufzeit oder innerhalb der Frist nach Absatz 2 herunter; die Plattform ist kein Archiv im Sinne dieser Pflichten.
§ 11 Mängel
(1) Der Anbieter beseitigt Mängel der Plattform innerhalb angemessener Frist. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt sie so, dass sie sich nachvollziehen lassen.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter sichert die Daten jedes Hauses täglich. Für den Verlust von Daten haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nur nach Absatz 2 und nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung aus der letzten Sicherung nötig ist.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten der Gäste im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen dazu mit diesem Vertrag den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 3).
(2) Beide Parteien behandeln die ihnen bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 14 Referenz
Der Anbieter darf Namen, Logo und Website des Kunden als Referenz nennen, auf resmuar.de und in Angeboten. Der Kunde kann dem im Auftragsformular oder später jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen.
§ 15 Änderung dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dafür ein sachlicher Grund besteht – etwa eine Änderung der Rechtslage oder neue Funktionen – und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Preise und der Kern der Leistung werden nicht auf diesem Weg geändert; für Preise gilt § 8.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen fort, und jede Partei kann den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Wolfsburg.
(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist; eine E-Mail genügt.
(4) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag auf eine Gesellschaft, die er beherrscht, oder auf einen Erwerber seines Geschäftsbetriebs übertragen; er teilt dies mindestens vier Wochen vorher in Textform mit, und der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
(5) Ist eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.