Kurz gesagt: Wer Tische, Stühle oder Schirme auf öffentlichen Grund stellt, braucht in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt; eine Gaststättenerlaubnis ersetzt sie laut Hamburg nicht. Auf privatem Grund gelten Bau- und Lärmschutzrecht, in München etwa ab 100 Quadratmetern eine Baugenehmigung. Antrag, Fristen und Gebühren legt jede Stadt selbst fest.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Was für Ihre Fläche gilt, sagt Ihnen Ihr Ordnungsamt oder Bezirksamt.
Wann ist Außengastronomie genehmigungspflichtig?
Sobald Ihre Gäste auf öffentlichem Grund sitzen. Die Dienstleistungsseite des Landes Berlin erklärt es so: «Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen.» Schränke jemand diesen Gemeingebrauch durch das Herausstellen von Tischen und Stühlen vor den eigenen Geschäftsräumen ein, sei das eine Sondernutzung. Als Rechtsgrundlage nennt die Seite unter anderem § 11 in Verbindung mit § 13 des Berliner Straßengesetzes.
Hamburg sagt es für die eigene Stadt ähnlich: «Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie vor Ihrem Lokal Tische, Stühle, Sonnenschirme oder Heizgeräte auf einer öffentlichen Fläche (Gehweg) aufstellen möchten.» Die Erlaubnis erteilt dort das zuständige Bezirksamt. Die Stadt Köln nennt als Grundlagen unter anderem § 18 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes NRW und ihre eigene Sondernutzungssatzung.
Reicht meine Gaststättenerlaubnis aus?
Nein. Hamburg schreibt ausdrücklich: «Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ersetzt nicht die Sondernutzungserlaubnis. Sie brauchen beide Genehmigungen unabhängig voneinander.» Köln spricht von «zwei, unter Umständen drei Genehmigungen»: einer erweiterten Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche, einer Sondernutzungserlaubnis und gegebenenfalls einer baurechtlichen Genehmigung.
Was gehört in den Antrag auf Außengastronomie?
Die Unterlagen nennt jede Stadt selbst. Hamburg verlangt unter anderem einen maßstabsgerechten Lageplan mit der Fläche (Länge mal Breite in Metern), einen Aufstellungsplan mit der Position von Tischen, Stühlen, Schirmen, Pflanzkübeln und Heizgeräten sowie den Nachweis der gaststättenrechtlichen Erlaubnis oder die Gewerbeanmeldung. Köln will den Lageplan im Maßstab 1:100 oder 1:50, mit den tatsächlichen Gegebenheiten wie Gehweg, Laternen und Mülleimern und genauen Angaben zu Plätzen und Größe. Berlin nennt für den Antrag kurz «Skizze, Zeitraum, Fläche».
Und der Gehweg? Hamburg: Es müsse mindestens 1,50 Meter Platz auf dem Gehweg frei bleiben, in stark besuchten Bereichen könne mehr nötig sein. Auch Köln nennt für Tische und Stühle eine Mindestgehwegfläche von 1,5 Metern. Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr müssen laut Hamburg jederzeit frei bleiben.
| Fläche | Was Sie brauchen | Beispielquelle |
|---|---|---|
| Gehweg oder Platz in Hamburg | Sondernutzungserlaubnis des Bezirksamts, Lageplan, Aufstellungsplan, Nachweis der Gaststättenerlaubnis; mindestens 1,50 m Gehweg frei | hamburg.de |
| Öffentliches Straßenland in Köln | Erweiterte Gaststättenerlaubnis und Sondernutzungserlaubnis, eventuell baurechtliche Genehmigung; Lageplan 1:100 oder 1:50 | stadt-koeln.de |
| Straßenland in Berlin | Antrag online oder schriftlich, Skizze mit Zeitraum und Fläche | service.berlin.de |
| Öffentlicher Grund in München | Sondernutzungserlaubnis; Baugenehmigung zusätzlich, wenn die Fläche über 100 m² hinausgeht | Lokalbaukommission München |
| Privatgrund (Wirtsgarten) in München | Genehmigungspflicht ab 100 m², Antrag bei der Lokalbaukommission | Lokalbaukommission München |
| Privatgrund im allgemeinen Wohngebiet | Baurecht und Rücksichtnahme (BauNVO § 4, § 15); Auskunft beim Bauamt | gesetze-im-internet.de |
Was kostet die Sondernutzung?
Auch hier gilt: Die Stadt legt es fest, und die Zahlen lassen sich nicht übertragen. Köln nennt eine einmalige Verwaltungsgebühr von mindestens 152,50 Euro und eine monatliche Sondernutzungsgebühr zwischen 2,80 und 7,90 Euro pro Quadratmeter, je nach Lage. Die erweiterte Gaststättenerlaubnis liegt dort zwischen 198,25 und 3.500 Euro. Berlin führt für Flächen bis 15 Quadratmeter eine Verwaltungsgebühr von 100 Euro für ein Jahr auf, bis 30 Quadratmeter 200 Euro, dazu eine Sondernutzungsgebühr von 12,50 bis 16,25 Euro pro Quadratmeter und Jahr, abhängig von der Wertstufe der Straße. In Hamburg richtet sich die Benutzungsgebühr nach Fläche, Nutzungsdauer und der Wertstufe der Straßenlage.
Außengastronomie: ab wann und für wie lange?
Planen Sie Wochen ein. Hamburg nennt eine Antragsfrist von etwa vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Beginn und eine Bearbeitungszeit von «in der Regel 4 Wochen bis 3 Monate». Die Erlaubnis gelte meist für eine Saison, zum Beispiel von März bis Oktober, oder für ein Jahr. In Köln wird die Sondernutzungserlaubnis als saisonale Erlaubnis vom 1. März bis zum 31. Oktober oder als Ganzjahreserlaubnis vom 1. Januar bis 31. Dezember ausgestellt und muss jährlich neu beantragt werden; die erweiterte Gaststättenerlaubnis dagegen nur einmal.
Was passiert bei Außengastronomie ohne Genehmigung?
Hamburg schreibt dazu: «Eine unerlaubte Sondernutzung stellt nach § 72 HWG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Behörde kann zudem die Beseitigung der Gegenstände anordnen.» Für andere Städte gilt ihr eigenes Recht.
Gilt das auch für Außengastronomie auf einem Privatgrundstück?
Dann entfällt die Sondernutzungserlaubnis, aber nicht jede Pflicht. Die Lokalbaukommission München schreibt in ihrem Merkblatt: «Auch Wirtsgärten auf privatem Grund sind ab dieser Größe genehmigungspflichtig», gemeint sind 100 Quadratmeter. Zum Lärm heißt es dort, dass je nach Baugebiet die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten seien. Bei berechtigten Beschwerden könne ein nachträgliches Gutachten erforderlich werden, bei unzumutbaren Belästigungen eine verkürzte Betriebszeit angeordnet werden. Hamburg weist darauf hin, dass bei baulichen Anlagen wie fest verankerten Pavillons oder Pergolen eine zusätzliche baurechtliche Genehmigung nötig sein kann.
Ob Ihre Terrasse oder Ihr Garten genehmigungsfrei ist, hängt also von Größe, Bauten und Lage ab. Fragen Sie vorher beim Bauamt Ihrer Stadt, nicht erst nach der ersten Beschwerde. Für die Zeiten draußen lesen Sie auch den Ratgeber zur Sperrzeit in der Gastronomie; dort steht, dass im Freien ein anderes Zeitfenster gelten kann als drinnen.
Ist Außengastronomie im allgemeinen Wohngebiet erlaubt?
Das Baurecht kennt dafür eine Grundregel mit Grenze. Nach § 4 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung sind unter anderem «die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften» zulässig; allgemeine Wohngebiete dienen laut Absatz 1 «vorwiegend dem Wohnen». § 15 Absatz 1 setzt eine Grenze: Anlagen sind unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind. Ob eine Außenfläche bei Ihnen darunter fällt, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
So macht es Resmuar
Eine Genehmigung für Ihre Fläche kann Resmuar Ihnen nicht abnehmen, die holen Sie bei Ihrer Stadt ein. Wenn Ihr Haus mehrere Bereiche hat, zeigt der Raumplan in der Reservierung von Resmuar Gastraum und Saal als Plan, mit Belegung; telefonische Reservierungen zählen mit. Eine eigene Terrassen- oder Wetterfunktion hat Resmuar nicht.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein paar Tische vor der Tür eine Genehmigung?
Auf öffentlicher Fläche ja: Hamburg und Berlin sprechen von einer Sondernutzung, sobald Tische und Stühle aufgestellt werden. Eine Mindestzahl nennen die genannten Seiten nicht.
Ersetzt meine Gaststättenerlaubnis die Sondernutzungserlaubnis?
Nein. Laut hamburg.de brauchen Sie beide Genehmigungen unabhängig voneinander. Köln verlangt zusätzlich eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die Außenfläche.
Muss ich die Erlaubnis jedes Jahr neu beantragen?
Das hängt von der Stadt ab. In Köln muss die Sondernutzungserlaubnis jährlich beantragt werden, in Hamburg gilt sie meist für eine Saison oder ein Jahr. Fragen Sie Ihr Amt nach der Verlängerung.
Gilt draußen dieselbe Sperrzeit wie drinnen?
Nicht unbedingt. Beispiele aus Regensburg und Crailsheim stehen im Ratgeber zur Sperrzeit; verbindlich sagt es Ihnen Ihre Gemeinde.