Kurz gesagt: Sie melden das Gewerbe an, klären je nach Bundesland Gaststättenerlaubnis oder Anzeige, weisen ohne einschlägige Ausbildung die IHK-Unterrichtung nach, registrieren den Lebensmittelbetrieb, lassen sich und Ihr Team nach dem Infektionsschutzgesetz belehren und melden sich beim Finanzamt. Eine Kochausbildung schreibt keine der hier genannten Stellen vor.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Stadt. Fragen Sie vor dem Mietvertrag bei Ihrem Gewerbeamt und Ihrer IHK nach.
Restaurant eröffnen: Welche Voraussetzungen gelten?
Am Anfang steht die Gewerbeanmeldung. Nach § 14 Abs. 1 GewO muss anzeigen, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, und zwar bei der zuständigen Behörde. Das ist in der Regel das Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die zweite Voraussetzung ist der Nachweis über Ihre Kenntnisse im Lebensmittelrecht. Die IHK Region Stuttgart schreibt: «Wenn Sie keine Ausbildung im Gastgewerbe oder Lebensmittelbereich haben, brauchen Sie einen Unterrichtungsnachweis.» Die Schulung gibt es bei der IHK, und sie sollte vor der Eröffnung abgeschlossen sein.
Kann man ein Restaurant ohne Ausbildung eröffnen?
Ja, mit Unterrichtung. Dort, wo das Bundes-Gaststättengesetz gilt, ist die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG zu versagen, wenn Antragsteller nicht durch eine IHK-Bescheinigung nachweisen, dass sie oder ihr Stellvertreter «über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden» sind. Verlangt wird also eine Unterrichtung, kein Berufsabschluss. Wer eine einschlägige Ausbildung hat, etwa als Koch oder Restaurantfachkraft, braucht laut IHK Region Stuttgart keinen Unterrichtungsnachweis. Zur Frage «darf man ein Restaurant eröffnen, ohne Koch zu sein»: Die Quellen dieses Ratgebers nennen keine Kochausbildung als Bedingung. Ob Ihre Stadt weitere Anforderungen stellt, klären Sie vor Ort.
Brauche ich eine Gaststättenerlaubnis, und gilt das überall gleich?
Nein. Das Bundes-Gaststättengesetz sagt in § 2 Abs. 1: «Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis.» Das Gaststättenrecht ist aber in mehreren Ländern anders geregelt, deshalb gibt es keine einheitliche Regel für ganz Deutschland. Zwei geprüfte Beispiele:
- Baden-Württemberg: Laut Regierungspräsidium Baden-Württemberg bedarf der Betrieb eines stehenden Gaststättengewerbes seit dem 1. Januar 2026, gleichgültig ob mit oder ohne Alkoholausschank, nur noch der Anzeige bei der zuständigen Behörde. Sie muss mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Betriebsbeginn erfolgen, zusammen mit einem Unterrichtungsnachweis.
- Bayern: Das Landratsamt München schreibt, eine Erlaubnis brauche, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten möchte. Keine Erlaubnis benötige zum Beispiel, wer ausschließlich alkoholfreie Getränke verabreicht.
Für Ihr Bundesland und Ihre Stadt gilt, was Ihr Gewerbeamt sagt. Fragen Sie dort auch, ob die Gaststättenerlaubnis für Alkohol getrennt beantragt wird oder zusammen mit der Gewerbeanmeldung, und welche Unterlagen verlangt werden.
Restaurant eröffnen und das Gesundheitsamt: Was ist Pflicht?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte unverpackte Lebensmittel herstellen, behandeln oder abgeben, brauchen vor der ersten Tätigkeit die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, durchgeführt vom Gesundheitsamt oder einem von ihm beauftragten Arzt. Das gilt auch für Sie als Inhaberin oder Inhaber, wenn Sie selbst mit Lebensmitteln umgehen, und für jede neue Mitarbeiterin und jeden neuen Mitarbeiter. Nach Absatz 4 muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren.
Davon getrennt ist die Lebensmittelüberwachung. Nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 muss jeder Lebensmittelunternehmer jeden Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder abgibt, bei der zuständigen Behörde melden. Nach Art. 5 Abs. 1 sind außerdem dauerhafte Verfahren nach den HACCP-Grundsätzen einzurichten und aufrechtzuerhalten. Die IHK Region Stuttgart ergänzt: Als Inhaber müssen Sie sicherstellen, dass alle, die mit Lebensmitteln umgehen, passend zu ihrer Tätigkeit über Hygiene informiert oder geschult sind.
Was gilt für Räume, die vorher kein Restaurant waren?
Die IHK Berlin rät: «Setzen Sie sich mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung, wenn Sie bauliche Veränderungen oder eine Nutzungsänderung vornehmen wollen.» Tun Sie das, bevor Sie Miet- oder Kaufverträge unterschreiben. Die IHK Region Stuttgart weist darauf hin, dass Baurecht, Lärmschutz und Hygiene weiterhin gelten.
Imbiss eröffnen: Was brauche ich, und welche Genehmigungen gelten?
Im Kern dieselben Schritte wie beim Restaurant. In Baden-Württemberg gilt der Unterrichtungsnachweis laut IHK Region Stuttgart ausdrücklich auch für alle Imbisse und Schnellrestaurants, unabhängig vom Alkoholausschank. In Bayern fallen laut Landratsamt München auch Bars, Foodtrucks, Kioske und Biergärten unter die Erlaubnispflicht, sobald Alkohol zum Verzehr vor Ort angeboten wird. Gewerbeanmeldung, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und Belehrung nach Infektionsschutzgesetz brauchen Sie auch dann.
Welche Steuern und Meldungen kommen dazu?
Die Steuernummer für Ihr Unternehmen muss laut ELSTER seit dem 1. Januar 2021 elektronisch mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit und unaufgefordert. Außerdem nennt die IHK Nord Westfalen: «Ein Unternehmer ist verpflichtet sein Unternehmen binnen einer Woche nach Beginn bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.» Zum Kassensystem lesen Sie unseren Ratgeber zur Kassensystem-Pflicht in der Gastronomie. Alles Steuerliche besprechen Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Was muss auf die Speisekarte und auf die Website?
Gäste müssen erfahren, was in den Speisen steckt: Wie das geht, steht in unseren Ratgebern zur Allergenkennzeichnung und zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen. Für die Website gilt: Nach § 5 Abs. 1 DDG müssen Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste unter anderem Name und Anschrift sowie eine Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereithalten. Im Alltag heißt diese Seite Impressum.
Was kostet es, ein Restaurant zu eröffnen?
Eine belastbare Summe nennt keine der hier verwendeten amtlichen Quellen, und wir erfinden keine. Diese Kostengruppen sollten in Ihrer Planung stehen:
- Räume: Miete, Kaution, Umbau und gegebenenfalls Genehmigungen für Bau oder Nutzungsänderung.
- Ausstattung: Küche, Gastraum, Kasse, Warenerstausstattung.
- Gebühren und Schulungen: Unterrichtung bei der IHK, Belehrung beim Gesundheitsamt, Behördengebühren. Die Höhe erfahren Sie bei der jeweiligen Stelle.
- Laufende Kosten: Personal, Versicherungen, Beiträge, Steuerberatung.
- Auftritt im Netz: Website, digitale Speisekarte, Reservierung, Bestellung.
Restaurant eröffnen: Die Checkliste
| Schritt | Wo / bei wem | Hinweis |
|---|---|---|
| Gewerbe anmelden | Gewerbeamt | § 14 GewO; in Baden-Württemberg gemeinsam mit der Anzeige |
| Unterrichtung | IHK | Nachweis ohne einschlägige Ausbildung; vor der Eröffnung |
| Gaststättenerlaubnis oder Anzeige | Gewerbe- oder Ordnungsamt | Regelung je Bundesland; bei Alkohol besonders prüfen |
| Lebensmittelbetrieb melden | Lebensmittelüberwachung | Art. 6 VO (EG) 852/2004; HACCP-Verfahren nach Art. 5 |
| Belehrung Infektionsschutz | Gesundheitsamt | § 43 IfSG; vor der ersten Tätigkeit, danach alle zwei Jahre |
| Bau und Nutzung prüfen | Bauamt | Bei baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderung |
| Steuerliche Erfassung | Finanzamt über ELSTER | Fragebogen innerhalb eines Monats nach Beginn |
| Berufsgenossenschaft | Zuständige Berufsgenossenschaft | Binnen einer Woche nach Beginn (IHK Nord Westfalen) |
| Kasse | Kassenanbieter, Steuerberatung | Siehe Ratgeber Kassensystem-Pflicht |
| Allergene und Zusatzstoffe | Ihre Speisekarte | Siehe die beiden Ratgeber dazu |
| Website mit Impressum | Ihre Website | § 5 DDG |
So macht es Resmuar
Bei den Behörden können wir Ihnen nicht helfen, das klären Sie mit Gewerbeamt und IHK. Was wir für Sie übernehmen, ist der Auftritt im Netz: Sie schicken uns Ihre Speisekarte, meist wenige Tage später steht Ihre Restaurant-Website mit digitaler Speisekarte und Allergenangaben, mit Reservierung und Bestellung. Vor dem Livegang sehen Sie alles in einer Vorschau, und erst nach Ihrer Freigabe geht die Seite online. Ein fester Beitrag, keine Provision. Wie das aussieht, zeigt die Demo.
Häufige Fragen
Kann man ein Restaurant eröffnen ohne Ausbildung?
Ja, aber nicht ohne Nachweis. Laut IHK Region Stuttgart brauchen Sie ohne Ausbildung im Gastgewerbe oder Lebensmittelbereich einen Unterrichtungsnachweis. Wer eine einschlägige Ausbildung hat, ist davon befreit.
Darf man ein Restaurant eröffnen, ohne Koch zu sein?
Die Quellen dieses Ratgebers verlangen keine Kochausbildung, sondern die IHK-Unterrichtung. Wie Sie die Küche besetzen, ist Ihre Entscheidung. Alle, die dort mit unverpackten Lebensmitteln arbeiten, brauchen die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Brauche ich für einen Imbiss eine Gaststättenerlaubnis?
Das hängt vom Bundesland ab. In Bayern braucht laut Landratsamt München eine Erlaubnis, wer Alkohol zum Verzehr vor Ort anbietet. In Baden-Württemberg genügt seit 2026 eine Anzeige. Fragen Sie Ihr Gewerbeamt.
Wie früh muss ich die Eröffnung melden?
Das regelt Ihr Bundesland. In Baden-Württemberg muss die Anzeige mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Betriebsbeginn erfolgen. Das Finanzamt erwartet den Fragebogen innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Planen Sie die Behördengänge also früh ein.