Kurz gesagt: Bestimmte Zusatzstoffe in losen Speisen und Getränken müssen Sie auf der Karte mit einem festen Wortlaut kenntlich machen, zum Beispiel «mit Farbstoff», «mit Konservierungsstoff» oder «mit Geschmacksverstärker». Die Grundlage ist § 5 der Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV), in Kraft seit dem 9. Juni 2022. Sie löste die frühere Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) ab.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was Ihre örtliche Lebensmittelüberwachung sagt.
Welche Zusatzstoffe sind kennzeichnungspflichtig?
Das Merkblatt des Landkreises Stade nennt elf Gruppen. Die Tabelle gibt sie verkürzt wieder: Gruppe, E-Nummern, der Wortlaut für die Karte und typische Fundorte. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auskunft Ihrer Behörde.
| Gruppe | E-Nummern | Pflichtangabe auf der Karte | Typisch in |
|---|---|---|---|
| 1 Farbstoffe | E 100–E 180 | «mit Farbstoff». Bei E 102, E 104, E 110, E 122, E 124 und E 129 zusätzlich E-Nummer oder Name und «kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen» | Limonaden, Speiseeis, Desserts, Soßen, Lachsersatz, Belegkirschen, Wurstwaren |
| 2 Konservierungsstoffe | E 200–E 219, E 230–E 235, E 239, E 249–E 252, E 280–E 285, E 1105 | «mit Konservierungsstoff» oder «konserviert». Bei Fleischerzeugnissen nur mit E 249–E 252: «mit Nitritpökelsalz», «mit Nitrat» oder «mit Nitritpökelsalz und Nitrat» | Feinkostsalate, Sauerkonserven, Käse, Peperoni, Mayonnaise |
| 3 Antioxidationsmittel | E 300–E 321 | «mit Antioxidationsmittel» | Trockensuppen, Brühen, Würzmittel, Schinken |
| 4 Geschmacksverstärker | E 620–E 650 | «mit Geschmacksverstärker» | Gewürzmischungen, Trockensuppen, Soßen, Döner und Gyros |
| 5 Eisensalze | E 579, E 585 | «geschwärzt» | Schwarze Oliven |
| 6 Süßungsmittel | E 420, E 421, E 950–E 955, E 957, E 959–E 962, E 964–E 969 | «mit Süßungsmittel(n)». Bei mehr als 10 % zugesetzten Polyolen zusätzlich «kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken» | Süßsaure Konserven, Soßen, Senf, brennwertverminderte Lebensmittel |
| 7 Aspartam | E 951, E 962 | «enthält eine Phenylalaninquelle» | Lebensmittel mit diesen Süßungsmitteln |
| 8 Phosphate | E 338–E 341, E 343, E 450–E 452 (nur in Fleischerzeugnissen) | «mit Phosphat» | Brühwürste, Kochschinken |
| 9 Oberflächenbehandlung, Wachse | E 901–E 905, E 914 | «gewachst» | Zitrusfrüchte, Melonen, Äpfel |
| 10 Chinin | keine E-Nummer | «chininhaltig» | Bitter Lemon, Tonic |
| 11 Koffein (Erfrischungsgetränke über 150 mg/l) | keine E-Nummer | «erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen» plus Koffeingehalt in mg/100 ml | Energy Drinks |
Quelle: Merkblatt Kenntlichmachung von häufig verwendeten Zusatzstoffen, Allergenen …, Landkreis Stade. Gesetzestext: § 5 LMZDV.
Muss ich die E-Nummer auf die Karte schreiben?
Nein. Laut Merkblatt muss der Wortlaut aus der Tabelle verwendet werden, die E-Nummer selbst müssen Sie nicht nennen. Die Ausnahme sind die sechs Farbstoffe in Gruppe 1, bei denen E-Nummer oder Name zusätzlich verlangt wird. Gäste lesen «mit Farbstoff», nicht «E 102».
Wie sieht die Kennzeichnung auf der Speisekarte aus?
Das Merkblatt lässt Fußnoten zu, wenn am Gericht deutlich hervorgehoben darauf verwiesen wird. Die Angabe muss dem Gericht unmittelbar zugeordnet sein. Ein allgemeiner Satz wie «einige Speisen enthalten Zusatzstoffe» genügt nicht. Üblich ist für Zusatzstoffe eine Legende mit Zahlen: «Gyros (1, 4)» und unten «1 = mit Farbstoff, 4 = mit Geschmacksverstärker».
Als Form nennt das Merkblatt die Speise- oder Getränkekarte, auch als Flyer oder Online-Bestellliste, das Preisverzeichnis oder eine andere schriftliche oder elektronische Information mit Hinweis am Lebensmittel oder per Aushang.
Wie passen Allergene und Zusatzstoffe auf eine Karte?
Für Allergene ist die Buchstabenlegende üblich (A bis N für die 14 Allergene), für Zusatzstoffe die Zahlenlegende. So lassen sich beide Angaben am Gericht unterscheiden, etwa «Gyros (A, G / 1, 4)». Braucht ein Lebensmittel beide Angaben, müssen sie laut Informationsseite der Stadt Stuttgart auf dieselbe Weise und im selben Medium erfolgen. Alles zu den Allergenen steht im Ratgeber zur Allergenkennzeichnung.
Welche Fehler kommen im Alltag vor?
- Zugekaufte Soßen und Marinaden. Farbstoff, Geschmacksverstärker oder Konservierungsstoff stehen in der Zutatenliste des Lieferanten, nicht auf der Karte. Die Zutatenliste ist die Quelle.
- Getränke vergessen. Tonic, Bitter Lemon und Energy Drinks gehören auf die Getränkekarte.
- Unscheinbare Zutaten. Schwarze Oliven, Schinken und Käse auf Pizza und Antipasti können «geschwärzt», «mit Antioxidationsmittel» oder «mit Konservierungsstoff» auslösen.
- Rezept oder Lieferant gewechselt. Die Karte sagt weiter das Alte. Jede Änderung an einer Zutat ist auch eine Änderung der Kennzeichnung.
- Nur ein Sammelsatz am Kartenende. Er ersetzt die Zuordnung zum Gericht nicht.
So macht es Resmuar
In der digitalen Speisekarte von Resmuar hat jedes Gericht im Panel eine feste Liste von Zusatzstoff-Angaben mit den Nummern 1 bis 12: mit Farbstoff, mit Konservierungsstoff, mit Antioxidationsmittel, mit Geschmacksverstärker, geschwefelt, geschwärzt, gewachst, mit Phosphat, mit Süßungsmittel, enthält eine Phenylalaninquelle, coffeinhaltig und chininhaltig. Sie erscheinen auf der Gästekarte neben den Allergenen, auch beim Bestellen.
Die Liste ist ein Werkzeug, keine Garantie für jeden Rechtsfall. Sonderwortlaute wie «mit Nitritpökelsalz» oder die Koffeinangabe in mg/100 ml stehen nicht darin; sie gehören in die Gerichtsbeschreibung.
Dazu kommt der Prüfbildschirm im Panel: Er hält die Gerichtsbeschreibung gegen die deklarierten Allergene und Zusatzstoffe und zeigt das auslösende Wort. Die Bestätigung trägt Name und Datum und verfällt, sobald das Gericht geändert wird. Mehr dazu auf der Seite Sicherheit und Allergen-Prüfung. In der Demo sehen Sie die Karte so, wie ein Gast sie sieht.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht für Zusatzstoffe?
Die Grundlage ist § 5 LMZDV, in Kraft seit dem 9. Juni 2022. Sie ersetzte die frühere Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV).
Reicht ein Hinweis wie «Einige Speisen enthalten Zusatzstoffe»?
Nein. Laut Merkblatt des Landkreises Stade muss die Angabe dem einzelnen Gericht zugeordnet sein. Allgemeine Aussagen genügen nicht.
Darf ich Fußnoten und Zahlen verwenden?
Ja, wenn am Gericht deutlich hervorgehoben auf die Fußnote verwiesen wird. Für Zusatzstoffe ist eine Zahlenlegende üblich, für Allergene eine Buchstabenlegende. Der Wortlaut aus der Tabelle muss verwendet werden.
Muss ich Zusatzstoffe auch in der Online-Bestellung angeben?
Das Merkblatt nennt Online-Bestelllisten ausdrücklich als zulässige schriftliche Form. Wer online anbietet, sollte die Angaben dort genauso zeigen wie auf der gedruckten Karte.