Sperrzeit in der Gastronomie: Wann Sie schließen müssen und wie sie sich verkürzen lässt

Wenn die Sperrzeit beginnt, müssen Gäste raus und die Tür zu. Was die Sperrzeit (im Alltag oft «Sperrstunde» genannt) bedeutet, wer sie festlegt, welche Zeiten in drei Bundesländern laut Verordnung gelten, wie es bei der Außengastronomie aussieht und wie Sie eine Verkürzung beantragen.

Stand: · Resmuar, Wolfsburg

Ein gedeckter Tisch mit dem Schild «Reserviert».

Kurz gesagt: Die Sperrzeit ist die Zeit, in der eine Gaststätte ihren Betrieb einstellen muss. Festgelegt wird sie von den Ländern, nicht bundeseinheitlich: In Bayern gilt sie laut Verordnung von 5 bis 6 Uhr, in Baden-Württemberg unter der Woche von 3 bis 6 Uhr. Auf Antrag kann sie für einen Betrieb verkürzt werden, wenn ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen.

Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie Ihr Ordnungsamt oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Was bedeutet Sperrzeit in der Gastronomie?

Die Stadt Stuttgart beschreibt es so: «Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.» Das Gesetz selbst, § 18 des Gaststättengesetzes, heißt «Sperrzeit». Im Alltag ist oft von «Sperrstunde» die Rede, gemeint ist dasselbe.

Wer legt die gesetzliche Sperrzeit fest?

Nach § 18 Absatz 1 GastG kann für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten «durch Rechtsverordnung der Landesregierungen eine Sperrzeit allgemein festgesetzt werden». In der Verordnung ist zu bestimmen, dass die Sperrzeit «bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse allgemein oder für einzelne Betriebe verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden kann». Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf andere Behörden übertragen.

Eine Uhrzeit für ganz Deutschland gibt es deshalb nicht. Das zeigt schon die Tabelle unten: Die Länder legen unterschiedliche Zeiten fest, und manche überlassen den Rest den Gemeinden.

Welche Sperrzeit gilt in meinem Bundesland?

Wir haben nur die Länder aufgenommen, bei denen wir den Verordnungstext oder eine amtliche Seite mit den genauen Uhrzeiten gelesen haben. Die Bayerische Gaststättenverordnung gilt laut Gesetzesportal in der Fassung vom 23.02.2016, Text gültig ab 01.04.2026. Für Nordrhein-Westfalen haben wir die auf recht.nrw.de als aktuell gezeigte Fassung der Gewerberechtsverordnung vom 24.07.2019 gelesen.

Allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften in drei Bundesländern
BundeslandSperrzeitGrundlage
BayernBeginn 5 Uhr, Ende 6 Uhr; in der Nacht zum 1. Januar gilt sie nicht§ 7 BayGastV
Nordrhein-WestfalenBeginn 5.00 Uhr, Ende 6.00 Uhr, wenn die örtliche Ordnungsbehörde nichts anderes festsetzt§ 3 Absatz 3 GewRV NRW
Baden-WürttembergBeginn unter der Woche 3 Uhr, in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag 5 Uhr, Ende 6 Uhr; in der Nacht zum 1. Januar aufgehoben§ 9 GastVO, genannt auf den Seiten der Städte Stuttgart und Heidelberg

In Bayern nennt das BayernPortal die eine Stunde von 5 bis 6 Uhr «Putzstunde». Für Nordrhein-Westfalen gilt: Die örtlichen Ordnungsbehörden dürfen nach § 3 Absatz 2 GewRV selbst eine allgemeine Sperrzeit festsetzen; die 5 bis 6 Uhr greifen nur, wenn sie davon keinen Gebrauch machen. Ob Ihre Stadt eine eigene Verordnung hat, erfahren Sie beim Ordnungsamt. In Baden-Württemberg nennt die Stadt Heidelberg weitere Besonderheiten: In Kur- und Erholungsorten beginnt die Sperrzeit unter der Woche um 2 Uhr, in der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai um 5 Uhr.

Für alle anderen Länder fragen Sie Ihr Ordnungsamt. Wir tragen hier bewusst nichts ein, was wir nicht an der Quelle gelesen haben.

Gilt für die Außengastronomie eine andere Sperrzeit?

Das kann sein, und dann legt meist die Gemeinde die Zeit fest. Zwei Beispiele aus amtlichen Dokumenten:

  • Das Antragsformular der Stadt Regensburg nennt für Betriebsräume im Freien (Wirtschaftsgärten, Terrassen, Freisitze auf Plätzen, Gehsteigflächen und ähnliche Räume) den Beginn der Sperrzeit um 22.00 Uhr, Ende 6.00 Uhr. Auf Antrag kann sie befristet und widerruflich freitags, samstags und vor Feiertagen in der Regel auf 24.00 Uhr, an den übrigen Wochentagen in der Regel auf 23.00 Uhr verkürzt werden.
  • Die Stadt Crailsheim hat für die Außenbewirtung in der Innenstadt per Rechtsverordnung festgelegt, dass die Sperrzeit um 23.00 Uhr beginnt; von Mai bis Oktober in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag sowie vor gesetzlichen Feiertagen um 1.00 Uhr.

Beide Beispiele zeigen: Draußen kann ein anderes Zeitfenster gelten als drinnen, und es unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. Lärm spielt dabei eine Rolle. Crailsheim behält sich vor, die Verkürzung bei massiven, berechtigten Lärmbeschwerden zu widerrufen oder Auflagen zum Nachbarschutz zu erteilen, und stellt klar, dass die Pflichten aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz unberührt bleiben. Was für Ihre Terrasse oder Ihren Biergarten gilt, erfahren Sie deshalb bei Ihrer Gemeinde.

Wie beantrage ich eine Verkürzung der Sperrzeit?

Die Stadt Stuttgart beschreibt das Verfahren so: Voraussetzungen sind ein öffentliches Bedürfnis und besondere örtliche Verhältnisse. Sie können die Verkürzung formlos beim Amt für öffentliche Ordnung beantragen und geben an, in welcher Form und aus welchen Gründen Sie die Sperrzeit verkürzen wollen. Es gibt Formulare für eine einmalige und für eine regelmäßige Verkürzung. Als Bearbeitungsdauer nennt die Stadt zwei bis vier Wochen, als Gebühr 65 bis 500 Euro für die einmalige und 120 bis 1.000 Euro für die regelmäßige Verkürzung. Das ist Stuttgart; andere Städte rechnen anders.

Auch in Bayern ist die Gemeinde zuständig. Nach § 8 BayGastV können die Gemeinden für einzelne Betriebe durch Verwaltungsakt den Beginn der Sperrzeit bis höchstens 19 Uhr vorverlegen und das Ende bis 8 Uhr hinausschieben oder die Sperrzeit befristet und widerruflich aufheben. Die Stadt Dortmund (NRW) schreibt, dass die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden kann. Rechnen Sie also damit, dass eine Verkürzung befristet sein oder widerrufen werden kann.

Was heißt das für Ihre Öffnungszeiten?

Ihre Öffnungszeiten dürfen nicht in die Sperrzeit hineinreichen, es sei denn, Ihnen wurde eine Verkürzung bewilligt. Stehen sie auf der Website, im Google-Eintrag und an der Tür unterschiedlich, wissen Gäste nicht, worauf sie sich verlassen können. Wer ein Lokal erst eröffnet, findet weitere Pflichten in der Checkliste zur Restaurant-Eröffnung.

So macht es Resmuar

Auf der Website von Resmuar stehen Ihre Öffnungszeiten ganz oben, mit «Jetzt geöffnet»-Status, und die Abholzeiten richten sich nach den Zeiten, die Sie im Panel eingestellt haben. Die Reservierung bietet nur freie Zeiten an, und ein Schalter im Panel stoppt neue Bestellungen, wenn die Küche am Anschlag ist. Welche Sperrzeit für Ihr Haus gilt und ob Sie eine Verkürzung haben, klären Sie mit Ihrem Ordnungsamt; Resmuar übernimmt die Zeiten, die Sie eintragen. Damit Google dasselbe zeigt wie Ihre Website, hilft der Ratgeber zum Google Unternehmensprofil.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sperrzeit und Sperrstunde?

Im Gesetz heißt es Sperrzeit (§ 18 GastG). «Sperrstunde» ist die umgangssprachliche Bezeichnung für dasselbe.

Gilt die Sperrzeit auch für Restaurants, nicht nur für Kneipen?

Ja. § 18 GastG nennt ausdrücklich Schank- und Speisewirtschaften, und auch die Verordnungen in Bayern und Nordrhein-Westfalen sprechen von beiden.

Wo erfahre ich die Sperrzeit für mein Bundesland?

Beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Die Länder legen sie per Verordnung fest, manche übertragen sie auf die Gemeinden.

Kann ich die Sperrzeit nur einmalig verkürzen lassen?

Ja, zum Beispiel in Stuttgart gibt es einen eigenen Antrag auf einmalige Verkürzung neben dem für die regelmäßige.

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