Jugendschutzgesetz in der Gastronomie: Aushang, Alkohol ab 16 und weitere Altersgrenzen

Muss in Ihrem Restaurant ein Jugendschutz-Aushang hängen? Bis wann dürfen Kinder und Jugendliche bleiben, ab wann gibt es Bier und Wein, wann nur Limonade? Der Überblick nach dem Wortlaut des Jugendschutzgesetzes, mit Tabelle und Quellen.

Stand: · Resmuar, Wolfsburg

Zwei Gäste bestellen am Tisch, die Bedienung hält das Tablet.

Kurz gesagt: Gewerbetreibende müssen die für ihren Betrieb geltenden Jugendschutzvorschriften (§§ 4 bis 13 JuSchG) durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen. Bier, Wein und Sekt dürfen nach § 9 JuSchG erst ab 16 Jahren abgegeben werden, ab 14 nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person. Alle anderen alkoholischen Getränke und Tabakwaren gibt es erst ab 18.

Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie Ihre IHK, das zuständige Ordnungsamt oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Muss in der Gastronomie ein Jugendschutz-Aushang hängen?

Ja. § 3 Absatz 1 JuSchG schreibt vor: «Veranstalter und Gewerbetreibende haben die nach den §§ 4 bis 13 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften […] durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.» So fasst es auch die IHK Aachen zusammen.

Einen festen Ort nennt der Gesetzestext nicht, nur die Anforderung: deutlich sichtbar und gut lesbar. Am Eingang oder am Tresen sehen Gäste den Aushang eher als im Flur zur Küche.

Welche Paragrafen Sie aushängen, hängt davon ab, was Sie anbieten. In der Gaststätte betreffen vor allem § 4 (Aufenthalt), § 9 (Alkohol) und § 10 (Tabak) den Alltag. Bei Tanz oder Spielgeräten kommen weitere der §§ 5 bis 13 hinzu.

Wo bekomme ich den Aushang zum Download?

Die IHK Aachen verlinkt auf ihrer Seite ein Muster für den Pflichtaushang in Gastronomiebetrieben: den «Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG)» der IHK für München und Oberbayern als PDF. Als Gesetzesstand nennt das Muster die letzte Änderung durch das Gesetz vom 6. Mai 2024, in Kraft seit dem 14. Mai 2024. Prüfen Sie vor dem Ausdrucken auf gesetze-im-internet.de, ob der Text noch aktuell ist. Das Bundesfamilienministerium bietet unter «Jugendschutz: Wir halten uns daran!» eine Publikation als PDF an, die sich unter anderem an «Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten und Tankstellen» richtet.

Wer den Aushang weglässt, handelt ordnungswidrig: § 28 Absatz 1 Nummer 1 JuSchG erfasst, wer die Vorschriften «nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bekannt macht».

Bis wann dürfen Kinder und Jugendliche im Restaurant bleiben?

Das regelt § 4 JuSchG. Als «Kinder» gelten nach § 1 Personen unter 14 Jahren, als «Jugendliche» Personen von 14 bis unter 18 Jahren.

  • Unter 16 Jahren: Der Aufenthalt darf nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie «in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen». Ohne Begleitung ist der Aufenthalt nach 23 Uhr damit nicht gestattet.
  • Ab 16 Jahren: Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf der Aufenthalt zwischen 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
  • Nachtbar und Nachtclub: Der Aufenthalt darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden (Absatz 3).
  • Ausnahmen: Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe und Reisen (Absatz 2); weitere kann die zuständige Behörde genehmigen (Absatz 4).

Eine «erziehungsbeauftragte Person» ist nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 jede Person über 18 Jahren, die aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Ab welchem Alter darf ich Alkohol ausschenken?

§ 9 Absatz 1 JuSchG unterscheidet zwei Gruppen. In Gaststätten dürfen «Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen» davon mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. «Andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten» dürfen gar nicht an Kinder und Jugendliche, also unter 18, abgegeben werden.

Die Ausnahme steht in Absatz 2: Die Regel für Bier und Wein «gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden». Ein 15-Jähriger darf also in Begleitung seiner Eltern Bier oder Wein bekommen, Spirituosen auch dann nicht. Für Kinder unter 14 nennt die Ausnahme nur «Jugendliche», und es muss eine personensorgeberechtigte Person sein; eine erziehungsbeauftragte Person nennt § 9 Absatz 2 nicht.

Wichtig ist der Nachsatz in Absatz 1: Die Getränke dürfen Minderjährigen «weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden». Es reicht also nicht, selbst nicht zu servieren: Das Gesetz stellt auch auf das Gestatten des Verzehrs ab. Was das bei einem Getränk bedeutet, das ein Erwachsener am Tisch weiterreicht, klären Sie im Zweifel mit dem Ordnungsamt.

Altersgrenzen in der Gastronomie nach dem Jugendschutzgesetz: was, ab welchem Alter, Grundlage
WasAb welchem AlterGrundlage
Aufenthalt im Restaurant ohne BegleitungUnter 16: nur zwischen 5 und 23 Uhr, wenn sie eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Ab 16: nicht zwischen 24 und 5 Uhr§ 4 Abs. 1
Nachtbar, NachtclubKein Aufenthalt für Kinder und Jugendliche (unter 18)§ 4 Abs. 3, § 1 Abs. 1
Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein und Mischungen mit nichtalkoholischen GetränkenAb 16; Jugendliche ab 14 nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person§ 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
Andere alkoholische Getränke, zum Beispiel SpirituosenAb 18§ 9 Abs. 1 Nr. 2, § 1 Abs. 1
Tabakwaren, nikotinhaltige Erzeugnisse, E-Zigaretten und E-ShishasAb 18§ 10 Abs. 1 und 4, § 1 Abs. 1

Was gilt für Tabak, E-Zigaretten und Rauchen im Lokal?

§ 10 Absatz 1 JuSchG verbietet es, in Gaststätten Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse «an Kinder oder Jugendliche» abzugeben; auch darf ihnen «das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte» nicht gestattet werden. Nach Absatz 4 gilt das auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas. Davon zu trennen ist das Rauchverbot in Innenräumen, das die Länder regeln; dazu der Ratgeber zum Rauchverbot in der Gastronomie.

Muss ich das Alter prüfen?

Ja, wenn Zweifel bestehen. § 2 Absatz 2 JuSchG sagt: «Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen.» Welcher Nachweis «geeignet» ist, legt das Gesetz nicht im Einzelnen fest. Eine erziehungsbeauftragte Person muss ihre Berechtigung auf Verlangen darlegen, und Sie prüfen sie im Zweifel (§ 2 Absatz 1).

Was passiert bei Verstößen?

§ 28 Absatz 1 JuSchG nennt als Ordnungswidrigkeit unter anderem: den Aufenthalt in einer Gaststätte entgegen § 4 zu gestatten (Nummer 5), ein alkoholisches Getränk entgegen § 9 Absatz 1 abzugeben oder den Verzehr zu gestatten (Nummer 10) und Tabakwaren entgegen § 10 Absatz 1 abzugeben (Nummer 12). Erfasst sind Vorsatz und Fahrlässigkeit. Die Geldbuße kann nach Absatz 5 bis zu fünfzigtausend Euro betragen, auch für den fehlenden Aushang.

So macht es Resmuar

Resmuar richtet Ihre Website, Speisekarte, Reservierung und Online-Bestellung ein; eine Altersprüfung gibt es dabei nicht. Verkaufen Sie über die Online-Bestellung auch Alkohol, prüfen Sie das Alter selbst bei der Übergabe am Tresen oder an der Tür. Ob Ihr Ablauf bei Online-Bestellungen ausreicht, klären Sie mit Ihrem Ordnungsamt oder einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Wenn Sie noch am Anfang stehen: Was sonst vor der Eröffnung ansteht, steht in der Checkliste zum Restaurant eröffnen, und zu den Öffnungszeiten der Ratgeber zur Sperrzeit in der Gastronomie.

Häufige Fragen

Brauche ich den Aushang auch, wenn ich keinen Alkohol ausschenke?

Der Gesetzestext verlangt den Aushang der Vorschriften, die für Ihre Betriebseinrichtung gelten. Der Aufenthalt in Gaststätten nach § 4 betrifft jede Gaststätte.

Darf ein 15-Jähriger mit seinen Eltern ein Bier trinken?

Nach § 9 Absatz 2 JuSchG ja, wenn er von einer personensorgeberechtigten Person begleitet wird. Für Spirituosen und andere alkoholische Getränke gilt die Ausnahme nicht, sie gibt es erst ab 18.

Darf ein Erwachsener einem Jugendlichen am Tisch Alkohol bestellen?

§ 9 Absatz 1 verbietet nicht nur die Abgabe, sondern auch, dass Minderjährigen «der Verzehr gestattet» wird. Das Gesetz stellt auf das Gestatten ab; wie das bei einem Getränk gilt, das ein Erwachsener weiterreicht, klärt im Zweifel das Ordnungsamt. Bei Zweifeln zum Alter prüfen Sie nach § 2 Absatz 2 das Lebensalter.

Prüft Resmuar das Alter bei Online-Bestellungen?

Nein. Resmuar hat keine Altersprüfung. Wenn Sie Alkohol über die Online-Bestellung verkaufen, prüfen Sie das Alter selbst bei der Übergabe.

Weiterlesen im Ratgeber

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