Mindestlohn in der Gastronomie 2026: Höhe, Ausnahmen, Minijob und Arbeitszeitnachweis

Was der gesetzliche Mindestlohn in der Gastronomie seit dem 1. Januar 2026 beträgt, wann er weiter steigt, wer davon ausgenommen ist, was für Minijobs gilt und welche Arbeitszeiten Sie aufzeichnen müssen. Mit Zuschlägen für Sonntag und Nacht.

Stand: · Resmuar, Wolfsburg

Ein Kellner nimmt am Tresen eine Bestellung auf dem Tablet auf.

Kurz gesagt: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto. Das gilt auch in der Gastronomie. In Gaststätten müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Folgetags aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren. Steuerfrei sind Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nur bis zu den Sätzen in § 3b EStG.

Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, für die steuerliche Behandlung Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater. Es können Tarifverträge gelten, die mehr vorsehen als das Gesetz.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie 2026?

Eine eigene Gastronomie-Zahl gibt es nicht, der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Küche und Service. Nach § 1 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer «Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber». Die Höhe steht seit 2026 in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, ausgefertigt am 5. November 2025: Der Mindestlohn beträgt danach «ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde».

Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2027?

Dieselbe Verordnung regelt den nächsten Schritt gleich mit: «ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Zeitstunde». Wer den Mindestlohn festlegt, steht in § 1 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes: Er kann «auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden».

Wie viel ist der Mindestlohn netto?

Eine feste Nettozahl nennen wir nicht: Die Verordnung gibt den Betrag brutto an. Was netto ankommt, hängt von Steuerklasse und Abgaben ab und wird in der Lohnabrechnung für den Einzelfall berechnet.

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Ausnahmen regelt § 22 des Mindestlohngesetzes. Das Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Folgende Fälle sehen die Absätze 1 bis 4 anders vor:

  • Praktika: Praktikantinnen und Praktikanten gelten als Arbeitnehmer, außer bei einem Pflichtpraktikum nach schul-, ausbildungs- oder hochschulrechtlicher Bestimmung, einem Orientierungspraktikum von bis zu drei Monaten, einem begleitenden Praktikum von bis zu drei Monaten (wenn nicht zuvor ein solches Verhältnis mit demselben Ausbildenden bestand) sowie einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung.
  • Kinder und Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung: Sie «gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes». Nach § 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind das alle unter 18 Jahren.
  • Ausbildung und Ehrenamt: Das Gesetz regelt die Vergütung «von zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowie ehrenamtlich Tätigen» nicht.
  • Langzeitarbeitslose: In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung gilt der Mindestlohn nicht, wenn die Person unmittelbar vorher langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 Absatz 1 SGB III war.

Was gilt für Minijobs in der Gastronomie?

Der Mindestlohn gilt auch im Minijob. Die Verdienstgrenze hängt direkt daran: Laut Minijob-Zentrale wird sie nach der Formel «Mindestlohn x 130 : 3» berechnet und auf volle Euro aufgerundet. Sie liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat, die Jahresgrenze bei 7.236 Euro. Für 2027 nennt die Minijob-Zentrale 633 Euro. Bei unvorhersehbarem Überschreiten bleibt es nach ihren Angaben ein Minijob, wenn der Verdienst in bis zu zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres höchstens 1.206 Euro beträgt.

Muss ich die Arbeitszeit in der Gastronomie aufzeichnen?

Ja. § 17 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes verpflichtet Arbeitgeber, die Minijobber oder Beschäftigte «in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen» haben, «Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit» aufzuzeichnen, und zwar «spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages». Die Aufzeichnungen sind «mindestens zwei Jahre» aufzubewahren. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz führt in § 2a Absatz 1 Nummer 2 das «Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe» auf.

Welche Arbeitszeitregeln gelten in Gaststätten?

Das Arbeitszeitgesetz setzt die Grenzen. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3). Ruhepausen betragen mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden (§ 4). Die Ruhezeit nach der Arbeit beträgt mindestens elf Stunden; in Gaststätten darf sie um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen ausgeglichen wird (§ 5 Absatz 2). Sonntags und feiertags dürfen Arbeitnehmer in Gaststätten beschäftigt werden (§ 10 Absatz 1 Nummer 4).

Muss ich Sonntagszuschlag zahlen?

Eine Pflicht zu einem Geldzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit nennt das Arbeitszeitgesetz nicht. § 11 regelt freie Zeit: Wer sonntags arbeitet, braucht einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen, wer an einem Werktags-Feiertag arbeitet, einen innerhalb von acht Wochen. Für Nachtarbeitnehmer sieht § 6 Absatz 5 vor, dass der Arbeitgeber, «soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen», eine «angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag» gewähren muss. Ob Ihr Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag mehr verlangt, prüfen Sie dort.

Sind Zuschläge für Sonntag und Nacht steuerfrei?

Zum Teil. § 3b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes macht Zuschläge «für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn» steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Der Grundlohn wird nach Absatz 2 in einen Stundenlohn umgerechnet und mit höchstens 50 Euro angesetzt. Nachtarbeit ist die Arbeit von 20 bis 6 Uhr.

Mindestlohn, Aufzeichnung und Zuschläge in der Gastronomie
ThemaWas giltGrundlage
Mindestlohn ab 1. Januar 202613,90 Euro brutto je Zeitstunde§ 1 MiLoV5
Mindestlohn ab 1. Januar 202714,60 Euro brutto je Zeitstunde§ 1 MiLoV5
Minijob-Grenze 2026603 Euro im Monat, 7.236 Euro im JahrMinijob-Zentrale
Arbeitszeit aufzeichnenBeginn, Ende, Dauer; binnen sieben Tagen; mindestens zwei Jahre aufbewahren§ 17 MiLoG, § 2a SchwarzArbG
Ausnahmen vom MindestlohnUnter anderem bestimmte Praktika, unter 18 ohne Berufsausbildung, erste sechs Monate bei Langzeitarbeitslosen§ 22 MiLoG
Ausgleich für NachtarbeitBezahlte freie Tage oder angemessener Zuschlag, soweit kein Tarifvertrag§ 6 Abs. 5 ArbZG
Steuerfrei: ZuschlägeNacht 25 %, Sonntag 50 %, Feiertag 125 %, 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai 150 % des Grundlohns§ 3b Abs. 1 EStG

Die höheren Sätze gehen dem allgemeinen vor: 125 Prozent für den 31. Dezember ab 14 Uhr und die gesetzlichen Feiertage, 150 Prozent für den 24. Dezember ab 14 Uhr, den 25. und 26. Dezember sowie den 1. Mai. Beginnt die Nachtarbeit vor 0 Uhr, steigt der Satz für die Zeit von 0 bis 4 Uhr auf 40 Prozent (§ 3b Absatz 3). Wie Sie das in der Lohnabrechnung behandeln, klärt Ihre Steuerberatung.

Können Tarifverträge mehr vorsehen?

Ja, der Mindestlohn ist eine Untergrenze: § 1 Absatz 1 sagt «mindestens in Höhe des Mindestlohns». Ob für Ihren Betrieb ein Tarifvertrag gilt und was er festlegt, erfahren Sie bei Ihrem Landesverband des DEHOGA. Tariflöhne nennen wir hier nicht.

Alle Quellen auf dieser Seite haben wir am 12. Oktober 2026 abgerufen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie ab 2026?

13,90 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2026, geregelt in § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Es gibt keinen eigenen Wert für die Gastronomie.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie 2027?

14,60 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2027, laut derselben Verordnung. Danach entscheidet die Bundesregierung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission neu.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze in der Gastronomie 2026?

Nach der Minijob-Zentrale 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr. Für 2027 nennt sie 633 Euro. Die Grenze folgt dem Mindestlohn.

Muss ich die Arbeitszeit von Minijobbern in der Gastronomie aufzeichnen?

Ja. § 17 des Mindestlohngesetzes nennt ausdrücklich Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 SGB IV, also Minijobber, sowie das Gaststättengewerbe: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, binnen sieben Tagen, mindestens zwei Jahre aufbewahren.

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