Trinkgeld bei Kartenzahlung: Steuer, Umsatzsteuer und Buchung im Restaurant

Der Gast zahlt mit Karte und gibt Trinkgeld dazu. Wann dieses Trinkgeld steuerfrei bleibt, wann es zu Ihren Einnahmen zählt, was bei Karte besonders sauber laufen muss und wie Sie es trennen, wo Sie es buchen.

Stand: · Resmuar, Wolfsburg

Ein Kellner nimmt am Tresen eine Bestellung auf dem Tablet auf.

Kurz gesagt: Trinkgeld, das Mitarbeiter freiwillig von Gästen zusätzlich zum Preis bekommen, ist laut IHK nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, ohne Betragsgrenze. Erhält es der Inhaber selbst, ist es Betriebseinnahme und gehört zur Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage. Bei Kartenzahlung gilt das Gleiche; wichtig sind echte Freiwilligkeit, saubere Trennung vom Umsatz, klare Verteilungsregeln und Dokumentation.

Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Ist Trinkgeld bei Kartenzahlung steuerfrei?

Für Arbeitnehmer in der Regel ja. Die IHK (Stand: Juli 2026) zitiert § 3 Nr. 51 EStG: steuerfrei sind «Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.» Eine Betragsgrenze nennt die IHK dafür nicht. Ob die Karte oder das Bargeld die Quelle ist, ändert an der Voraussetzung nichts.

Auch Stripe nennt in seinem Ratgeber dieselben Punkte: Das Trinkgeld muss von einem Dritten stammen, nicht vom Arbeitgeber selbst, es muss freiwillig sein und zusätzlich zu dem Betrag gezahlt werden, der für die Leistung geschuldet ist.

Trinkgeld nach Empfänger: steuerliche Einordnung laut IHK
Wer bekommt das Trinkgeld?Einordnung laut IHK
Mitarbeiter, freiwillig vom Gast, zusätzlich zum PreisSteuerfrei nach § 3 Nr. 51 EStG, ohne Betragsgrenze
Inhaber (Einzelunternehmer)Betriebseinnahme, die erfasst werden muss
Verteilung nach freiem Ermessen des ArbeitgebersProblematisch: kann den Trinkgeldcharakter verlieren und als Arbeitslohn gelten

Was gilt, wenn der Inhaber das Trinkgeld selbst erhält?

Dann ist es laut IHK kein steuerfreies Trinkgeld im Sinn des § 3 Nr. 51 EStG: «Einzelunternehmer, die von ihren Kunden oder Gästen freiwillig Trinkgelder erhalten, müssen diese Zahlungen als Betriebseinnahme erfassen.» Das gilt auch, wenn der Gast mit Karte zahlt und die Zeile «Trinkgeld» heißt.

Gehört das Trinkgeld zur Umsatzsteuer?

Für Trinkgelder, die der Unternehmer selbst erhält, ja. Die IHK verweist auf § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG: Zum umsatzsteuerlichen Entgelt gehört allgemein alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, abzüglich der Umsatzsteuer. Ihr Steuerberater sagt Ihnen, wie Sie das in Ihrer Kasse und Buchhaltung abbilden.

Was ist bei Kartenzahlung besonders wichtig?

Die IHK nennt vier Punkte, die Betriebe sicherstellen sollten:

  • Echte Freiwilligkeit. Der Gast entscheidet selbst, ob und wie viel.
  • Saubere Trennung vom Umsatz. Das Trinkgeld steht in einer eigenen Zeile, nicht im Preis der Speisen.
  • Transparente Pool-Regeln. Wer wie viel bekommt, ist vorher klar.
  • Dokumentation. Kartenzahlungen werden ordentlich dokumentiert.

Stripe ergänzt für Trinkgeld, das über das Unternehmen läuft: Die Voraussetzung sei, dass der Betrieb es vollständig an die begünstigten Arbeitnehmer weiterleitet. Als nötig nennt Stripe eine separate Ausweisung der Trinkgeldbeträge im Kassensystem, klare interne Regelungen zur Weiterleitung und eine zeitnahe Auszahlung an das Personal. Die IHK warnt zugleich vor einer Verteilung nach freiem Ermessen des Arbeitgebers, weil die Zahlungen dadurch ihren Trinkgeldcharakter verlieren und als Arbeitslohn gelten könnten.

Wie buche ich Trinkgeld bei Kartenzahlung?

Konkrete Konten und Buchungssätze nennen wir nicht; die hängen von Ihrer Rechtsform und Ihrer Kasse ab und gehören zu Ihrer Steuerberatung. Als Grundsatz gilt aus den Quellen: Das Trinkgeld wird von der Rechnung getrennt ausgewiesen und nicht als Umsatz der Speisen verbucht, die Weiterleitung an das Personal wird dokumentiert, und die Regeln dafür stehen schriftlich fest. Wenn Sie als Inhaber selbst Trinkgeld bekommen, erfassen Sie es als Betriebseinnahme.

Was kostet Trinkgeld bei Kartenzahlung an Gebühren?

Dazu sagen die beiden genannten Quellen nichts. Die Gebühren richten sich nach Ihrem Zahlungsanbieter. Schauen Sie in dessen Preisliste, ob sie auf den gesamten Betrag mit Trinkgeld berechnet werden, und fragen Sie bei Zweifeln dort nach. Stripe beschreibt außerdem, dass ein Kartenterminal dem Gast mehrere vordefinierte Prozentsätze oder feste Beträge zur Auswahl anzeigen kann.

So macht es Resmuar

Beim Bestellen zum Abholen kann der Gast freiwillig Trinkgeld für das Team geben. Es wird getrennt von der Bestellsumme gespeichert und nie im Umsatz versteckt: In den Auswertungen im Panel steht es neben dem Umsatz der Speisen, nicht darin. Wie es steuerlich zu behandeln ist, entscheidet das nicht. Bezahlt der Gast online, läuft die Zahlung über Ihr eigenes Stripe-Konto; Kartendaten sehen wir nie, und das Geld bleibt bei Ihnen.

Wie das Trinkgeld im Haus verteilt wird, regeln Sie selbst; eine Verteil- oder Lohnfunktion bietet Resmuar nicht. Das Ergebnis ist eine saubere Ausgangslage für Ihre Steuerberatung: Bestellung und Trinkgeld stehen getrennt. In der Demo sehen Sie, wie der Gast es sieht, und im Ratgeber zum Provisionsrechner rechnen Sie nach, was ein Portal an Ihrer Bestellung verdient. Mehr zum Zusammenspiel von Website und Bestellung finden Sie auf den Produktseiten.

Häufige Fragen

Muss ich Trinkgeld bei Kartenzahlung versteuern?

Für Mitarbeiter ist freiwilliges Trinkgeld von Gästen laut IHK nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, ohne Betragsgrenze. Als Einzelunternehmer müssen Sie Trinkgeld, das Sie selbst erhalten, als Betriebseinnahme erfassen. Den Einzelfall klärt Ihr Steuerberater.

Ist Trinkgeld bei Kartenzahlung umsatzsteuerpflichtig?

Für Trinkgeld, das der Unternehmer selbst erhält, zählt laut IHK nach § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG alles zum Entgelt, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, abzüglich der Umsatzsteuer. Wie Sie das abbilden, sagt Ihnen Ihr Steuerberater.

Darf ich das Trinkgeld nach Gutdünken verteilen?

Besser nicht. Die IHK nennt eine Verteilung nach freiem Ermessen des Arbeitgebers problematisch, weil das Trinkgeld dann seinen Trinkgeldcharakter verlieren und als Arbeitslohn gelten könnte. Legen Sie transparente Regeln fest und dokumentieren Sie sie.

Rechnet Resmuar das Trinkgeld zum Umsatz?

In den Auswertungen nicht: Das Trinkgeld einer Online-Bestellung wird getrennt von der Bestellsumme gespeichert und neben dem Umsatz der Speisen gezeigt. Steuerlich entscheidet das nichts; Verteilung und steuerliche Behandlung bleiben Ihre Aufgabe und die Ihrer Steuerberatung.

Weiterlesen im Ratgeber

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