No-Show im Restaurant: Gebühr, Rechnung und was wirklich gegen leere Tische hilft

Gäste reservieren und kommen nicht. Wann eine No-Show-Gebühr (englisch: no show fee) möglich ist, was Sie dafür vorher regeln müssen, was eine Rechnung im Nachhinein bringt und wie Sie leere Tische von vornherein vermeiden.

Stand: · Resmuar, Wolfsburg

Ein gedeckter Tisch mit dem Schild «Reserviert».

Kurz gesagt: Eine No-Show-Gebühr kann zulässig sein, aber nur unter Voraussetzungen: Sie muss vor der Buchung klar kommuniziert und vom Gast akzeptiert sein, und auf die Stornobedingungen muss bei der Buchung ausdrücklich hingewiesen werden. Leere Tische vermeiden Sie meist besser mit Bestätigung, Erinnerung, einem Stornolink ohne Konto und einer Warteliste als mit einer Rechnung hinterher.

Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, für die steuerliche Behandlung Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Was ist ein No-Show im Restaurant?

Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen lässt sich «No-Show» mit «Nichterscheinen» übersetzen. Im Restaurant ist gemeint: Ein Gast hat einen Tisch reserviert, erscheint nicht und sagt auch nicht ab. Wer rechtzeitig storniert, ist kein No-Show, denn dann können Sie den Tisch noch einmal vergeben.

Ist eine Tischreservierung ein Vertrag?

Ja. tageskarte.io schreibt: «Eine Tischreservierung ist rechtlich gesehen ein schuldrechtlicher Vertrag (§ 611 oder § 631 BGB).» Kommt der Gast ohne Stornierung nicht, verletzt er demnach eine Nebenpflicht, was Schadenersatzansprüche auslösen kann. Praktisch sei es für Gastronomen aber oft schwierig, nachzuweisen, welchen Verdienstausfall sie hatten.

Wann darf ich eine No-Show-Gebühr verlangen?

Beide Quellen nennen im Kern dieselbe Bedingung: Die Gebühr muss vorher vereinbart und dem Gast bekannt sein.

  • Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt, Ausfallhonorare könnten rechtlich zulässig sein, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sind Stornokosten oder Ausfallhonorare in den AGB wirksam bei der Buchung vereinbart, dürfen sie erst einmal verlangt werden. Bei der Buchung müsse aber auf die Stornierungsbedingungen und auf eventuell anfallende Kosten in den AGB ausdrücklich hingewiesen werden.
  • tageskarte.io formuliert es so: Eine No-Show-Gebühr sei nur zulässig, wenn sie klar kommuniziert und vom Gast akzeptiert wurde. Der Gast müsse bis zu einem gewissen Zeitpunkt kostenfrei stornieren können; üblich seien zum Beispiel 24 oder 48 Stunden vorher.

Eine Gebühr, die erst in der Mail nach dem Ausfall auftaucht, erfüllt das nicht. Die Regel gehört vor die Buchung: auf die Reservierungsseite, in die Bestätigung und in Ihre AGB.

Wie hoch darf die No-Show-Gebühr im Restaurant sein?

Einen Betrag, der immer gilt, können wir Ihnen nicht nennen. Die Verbraucherzentrale beschreibt für Ausfallhonorare allgemein: Wenn überhaupt eine Entschädigung verlangt werden darf, richte sie sich nach Kriterien wie der eingeplanten Zeit oder dem Aufwand der Vorbereitung. Je früher abgesagt werde, desto geringer sei in der Regel der Schaden. Sie rät Verbrauchern, solche Bedingungen prüfen zu lassen.

tageskarte.io nennt als «üblichen Ansatz» pro Person zum Beispiel 30 bis 80 Euro, abhängig vom Menüpreis oder Umsatzverlust. Das ist die Angabe eines Fachartikels und keine Regel. Ob ein Betrag in Ihrem Haus angemessen ist, klärt im Zweifel ein Anwalt, keine Tabelle.

Was Sie vor einer No-Show-Gebühr klären sollten
FrageWorauf es ankommt
Wo steht die Regel?In den AGB, mit ausdrücklichem Hinweis bei der Buchung
Bis wann ist Stornieren kostenlos?Eine klare Frist, zum Beispiel 24 oder 48 Stunden (tageskarte.io)
Wie hoch ist die Gebühr?Sie richtet sich nach Aufwand und Schaden; je früher abgesagt wird, desto geringer
Können Sie den Schaden belegen?Der Nachweis des Verdienstausfalls ist oft schwierig (tageskarte.io)

Kann ich dem Gast eine No-Show-Rechnung schicken?

Rechtlich ist das dieselbe Frage wie oben. Ohne eine vorher vereinbarte und kommunizierte Gebühr haben Sie wenig in der Hand, und auch mit ihr müssen Sie den Betrag begründen können. Wie Sie eine solche Forderung steuerlich behandeln, klären Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater; dazu geben wir keine Auskunft. Und bedenken Sie: Ein Gast, der eine Rechnung für einen Abend bekommt, an dem er nicht da war, kommt selten wieder. Leichter ist es, den Ausfall gar nicht erst entstehen zu lassen.

Was hilft wirklich gegen leere Tische?

Eine Gebühr kommt nach dem Schaden. Diese Schritte wirken davor:

  • Jede Reservierung schriftlich bestätigen. Datum, Uhrzeit, Personenzahl und Ihre Stornoregel stehen in der Mail.
  • Am Reservierungstag erinnern, mit Stornolink. Absagen muss leichter sein als nicht zu kommen. Der Link darf kein Konto verlangen.
  • Eine klare Frist nennen und schon vor dem Absenden des Formulars zeigen.
  • Eine Warteliste führen. Wird ein Tisch frei, rufen Sie den nächsten Gast an. Dann kostet eine späte Absage weniger.
  • Anzahlung oder Kartengarantie nur dort, wo es sich lohnt: bei großen Gruppen oder besonderen Abenden, nicht bei jedem Zweiertisch.
  • Die Regel vor der Buchung sagen, freundlich und kurz, nicht im Kleingedruckten.
  • Vermerken, wer nicht erschienen ist. So wissen Sie bei der nächsten Anfrage Bescheid, ohne jemanden zu sperren.

So macht es Resmuar

In der Reservierung von Resmuar bekommt jeder Gast eine Bestätigung und am Reservierungstag eine Erinnerung per E-Mail, beide mit einem Stornolink ohne Konto. Sagt der Gast ab, gehen die Plätze sofort zurück in den Verkauf. Ist der Abend voll, setzen Sie Gäste auf die Warteliste und melden sich, wenn etwas frei wird. Wer nicht erschienen ist, steht beim nächsten Mal dabei: ohne Strafe, aber sichtbar.

Mit dem optionalen Baustein «Online-Bezahlung» zahlen Gäste eine Anzahlung oder hinterlegen eine Kartengarantie online über Ihr eigenes Stripe-Konto; Anzahlungen gehen auch über PayPal. Wann Sie das einsetzen und welche Bedingungen Sie dazu in Ihre AGB schreiben, entscheiden Sie. Resmuar nimmt keine Provision. Wie die Reservierung im Alltag aussieht, zeigt die Demo. Wenn auch Ihr Google-Eintrag stimmen soll, hilft der Ratgeber zum Google Unternehmensprofil.

Häufige Fragen

Darf ich eine No-Show-Gebühr einfach in die Bestätigungsmail schreiben?

Das reicht nicht sicher. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen muss bei der Buchung ausdrücklich auf die Stornierungsbedingungen und mögliche Kosten in den AGB hingewiesen werden. Die Information gehört also vor den Abschluss der Reservierung.

Wie hoch ist eine übliche No-Show-Gebühr im Restaurant?

tageskarte.io nennt als üblichen Ansatz zum Beispiel 30 bis 80 Euro pro Person, abhängig vom Menüpreis oder Umsatzverlust. Verbindlich ist das nicht; die Höhe muss in Ihrem Fall angemessen sein. Fragen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt.

Was kann ich tun, wenn ein Gast nicht erscheint und keine Gebühr vereinbart war?

Rechtlich verletzt der Gast laut tageskarte.io eine Nebenpflicht, was Schadenersatzansprüche auslösen kann, aber den Verdienstausfall nachzuweisen ist oft schwierig. Meist lohnt sich mehr, die Regel für die Zukunft vor der Buchung zu kommunizieren und den Gast zu vermerken.

Verschwinden No-Shows mit einem Reservierungssystem?

Nein, das verspricht Ihnen niemand ehrlich. Was hilft: die Erinnerung am Reservierungstag mit Stornolink, eine Warteliste für freie Tische und der Hinweis im Panel, wer schon einmal nicht erschienen ist.

Weiterlesen im Ratgeber

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