Kurz gesagt: Gesetzlich verlangt die Preisangabenverordnung ein Preisverzeichnis mit Gesamtpreisen, also inklusive Umsatzsteuer und Bedienungsgeld; dazu kommen die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen und eine Beschreibung, die nicht in die Irre führt. Wie Sie die Karte aufbauen, ist keine Vorschrift, sondern Erfahrung: übliche Reihenfolge, konkrete Namen, ehrliche Beschreibungen, lesbar auf Papier und auf dem Telefon.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was Ihre zuständige Behörde sagt; für Ihren Einzelfall fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Was muss auf einer Speisekarte stehen?
Das Gesetz schreibt keinen Aufbau vor, aber ein paar Dinge sind Pflicht. Erstens die Preise. In § 13 Absatz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) heißt es: «Wer in Gaststätten und ähnlichen Betrieben Speisen oder Getränke anbietet, hat deren Preise in einem Preisverzeichnis anzugeben.» Absatz 2 nennt die Wege zum Gast: «gut lesbar anzubringen, auf Tischen auszulegen oder jedem Gast vor Entgegennahme von Bestellungen» vorzulegen. Außerdem gilt: «Neben dem Eingang der Gaststätte ist ein Preisverzeichnis anzubringen, aus dem die Preise für die wesentlichen angebotenen Speisen und Getränke ersichtlich sind.»
Zweitens müssen es Gesamtpreise sein. § 3 Absatz 1 PAngV: «Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben.» Was ein Gesamtpreis ist, steht in § 2 Nummer 3 PAngV: «den Preis, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile für eine Ware oder eine Leistung zu zahlen ist». Und für die Gastronomie nochmals ausdrücklich, § 13 Absatz 5: Die Preise «müssen das Bedienungsgeld und alle sonstigen Zuschläge einschließen».
Drittens Allergene und Zusatzstoffe am Gericht. Wie das aussehen muss, erklären zwei eigene Ratgeber: Allergenkennzeichnung im Restaurant und Zusatzstoffe auf der Speisekarte kennzeichnen. Die Angabe gehört zum Gericht.
In welcher Reihenfolge schreibe ich die Speisekarte?
Eine Vorschrift gibt es nicht. Üblich ist die Reihenfolge, in der gegessen wird: Vorspeisen und Suppen, Salate, Hauptgerichte, Beilagen, Desserts, am Ende die Getränke. Gäste kennen das und finden sich sofort zurecht. Abweichen dürfen Sie, solange die Ordnung erkennbar bleibt.
| Abschnitt | Was hinein gehört | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Vorspeisen und Suppen | Kleine Gerichte, Einlagen und Grundzutaten genannt | Suppe ohne Angabe, was darin schwimmt |
| Salate | Zutaten, Dressing, ob als Beilage oder Hauptgericht | Dressing nicht genannt, Allergen fehlt am Gericht |
| Hauptgerichte | Hauptzutat, Zubereitung, was dazu serviert wird | Beilagen unklar: im Preis oder extra? |
| Beilagen | Eigener Preis, wenn sie einzeln bestellbar sind | Preis fehlt, der Gast erfährt ihn erst auf der Rechnung |
| Desserts | Zutaten, Allergene, Größe | Nur ein Fantasiename ohne Angabe, was es ist |
| Getränke | Name, Menge, Preis als Gesamtpreis | Menge fehlt, Preis steht nur auf einer Seite |
Wie viele Gerichte gehören auf die Karte?
Eine Zahl, die für alle gilt, gibt es nicht. Als Faustregel hilft: Auf die Karte gehört nur, was Ihre Küche an einem vollen Abend sicher und gleichbleibend liefert. Eine kürzere Karte ist leichter zu lesen und zu pflegen, denn bei jedem Gericht müssen Preis, Allergene und Zusatzstoffe stimmen. Was im letzten Monat kaum bestellt wurde, fliegt raus.
Wie schreibe ich Gerichtsnamen und Beschreibungen?
Gute Namen sind konkret. «Gebratene Entenbrust mit Rotkohl und Kartoffelknödel» sagt dem Gast, was kommt. «Kreation des Hauses» sagt nichts. Ein paar Regeln, die sich bewährt haben:
- Hauptzutat zuerst, dann Zubereitung, dann Beilagen. So lesen Gäste es auch.
- Zutaten nennen, nicht Stimmung. Wörter wie «köstlich», «erlesen» oder «traumhaft» füllen Platz, ohne etwas zu sagen. Besser: «mit Zitronenbutter und Kapern».
- Herkunft nur, wenn sie stimmt. «Rindfleisch aus der Region» nur dann, wenn Sie es belegen können. Sonst weglassen.
- Modern heißt klar, nicht dünn: ein Satz Beschreibung, keine Fremdwörter, die Sie selbst erklären müssten. Fremdsprachige Namen mit kurzem Zusatz in Klammern.
- Einheitlich schreiben: gleiche Schreibweise, gleiche Reihenfolge der Angaben.
Wie zeige ich Preise richtig an?
Der Preis steht beim Gericht, in einer festen Spalte oder am Zeilenende, immer in derselben Form. Es ist der Preis, den der Gast zahlt, also der Gesamtpreis nach § 2 Nummer 3 PAngV, ohne Nachträge und ohne «zzgl.» für Bedienung oder Aufschläge. Bei Getränken schreiben Sie die Menge dazu, also die Glasgröße in Litern; § 3 Absatz 2 PAngV verlangt, «soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht», auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Gerade bei Getränken erwarten Gäste die Menge.
Was sollte ich auf der Speisekarte vermeiden?
Vor allem alles, was den Gast täuscht. Artikel 7 der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) trägt die Überschrift «Lauterkeit der Informationspraxis». Absatz 1: «Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, insbesondere in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprungsland oder Herkunftsort und Methode der Herstellung oder Erzeugung». Absatz 2: «Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein.» Nach Absatz 4 gelten diese Regeln auch für die Werbung. Für Ihre Karte heißt das praktisch:
- Kein «hausgemacht», wenn das Gericht aus der Packung kommt.
- Keine Herkunft, die Sie nicht belegen können.
- Kein Gerichtsname, der eine Zutat verspricht, die nicht drin ist.
- Keine Heilversprechen: Absatz 3 verbietet, einem Lebensmittel «Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit» zuzuschreiben.
Ob ein Text irreführend ist, entscheidet im Einzelfall die Überwachung. Im Zweifel schreiben Sie das Schlichtere.
Wie gestalte ich eine Kinderkarte?
Auch die Kinderkarte braucht Preise und Kennzeichnung wie die übrige Karte. Darüber hinaus ist sie ein Angebot, kein Muss. Was sich bewährt, sind diese Punkte:
- Eigene Rubrik, eigene Preise, klar abgesetzt, damit Eltern nicht suchen.
- Kleine Portionen von Gerichten, die Sie ohnehin kochen, dazu einfache Klassiker, mit Namen, die ein Kind versteht.
- Zutaten und Allergene so deutlich wie bei den Erwachsenen, denn Eltern achten darauf.
- Etwas zum Beschäftigen, wenn es zu Ihrem Haus passt: eine Rückseite zum Ausmalen.
Wie gestalte ich die Karte für Druck und Telefon?
Lesbarkeit schlägt Schmuck. Zwei Fragen genügen: Kann ein Gast die Karte bei Kerzenlicht ohne Brille lesen, und findet er in wenigen Sekunden, was er sucht?
- Schrift: eine klare Schrift in ausreichender Größe, nicht mehr als zwei Schriftarten. Dunkle Schrift auf hellem Grund, keine Schrift auf Fotos.
- Abschnitte: deutliche Überschriften, genug Abstand, ein Preis immer an derselben Stelle.
- Das Telefon im Blick: Gäste öffnen die Karte per QR-Code oder über die Suche. Ein PDF zwingt zum Zoomen und Wischen; mehr dazu im Ratgeber Speisekarte online stellen.
- Selbst gestalten oder gestalten lassen? Selbst geht gut, wenn Sie bei der Lesbarkeit bleiben und jede Änderung an Preis und Allergenen sofort nachziehen. Lassen Sie gestalten, wenn die Karte oft wechselt; dann zählt, wer die Pflege übernimmt.
So macht es Resmuar
Sie schicken uns Ihre Speisekarte als PDF oder Foto. Wir übertragen sie, ein Mensch prüft jede Zeile, und Sie sehen das Ergebnis vor der Freigabe. Jedes Gericht trägt seine Allergene, Größen und Optionen (klein, groß, extra Käse) haben einen eigenen Preis, und vegan, vegetarisch und halal sind gekennzeichnet. Ein Prüfbildschirm im Panel hält jede Gerichtsbeschreibung gegen die deklarierten Allergene; steht «Sahne» im Text, aber kein Milch-Allergen am Gericht, sehen Sie es mit dem auslösenden Wort.
Ist etwas aus, setzen Sie das Gericht mit einem Schalter auf «ausverkauft»; um 04:00 Uhr stellt es sich von selbst zurück. Die Tischaufsteller mit QR-Code druckt das Panel für Sie. Mehr dazu auf der Seite zur digitalen Speisekarte und zur Restaurant-Website. Die Verantwortung für den Inhalt bleibt bei Ihrem Haus.
Häufige Fragen
Muss auf der Speisekarte der Preis inklusive Mehrwertsteuer stehen?
Ja. Nach § 3 Absatz 1 PAngV sind Gesamtpreise anzugeben; § 2 Nummer 3 definiert sie als Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. In der Gastronomie müssen die Preise nach § 13 Absatz 5 außerdem Bedienungsgeld und alle sonstigen Zuschläge einschließen.
Brauche ich ein Preisverzeichnis am Eingang?
Laut § 13 Absatz 2 PAngV ist neben dem Eingang der Gaststätte ein Preisverzeichnis anzubringen, aus dem die Preise für die wesentlichen angebotenen Speisen und Getränke ersichtlich sind.
In welcher Reihenfolge schreibe ich eine Speisekarte?
Üblich ist: Vorspeisen und Suppen, Salate, Hauptgerichte, Beilagen, Desserts, Getränke. Das ist Gewohnheit, keine Pflicht. Wichtig ist, dass Gäste die Ordnung sofort verstehen.
Kann ich die Speisekarte selbst gestalten oder sollte ich sie gestalten lassen?
Beides geht. Selbst gestalten funktioniert, wenn die Karte gut lesbar bleibt und Sie Preise und Allergene bei jeder Änderung aktuell halten. Gestalten lassen lohnt sich, wenn die Karte häufig wechselt.